Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) Der Zossenhof, Lindenbrücker Dorfstraße 6, 15806 Zossen, OT Lindenbrück, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „Zossenhof“) betreibt unter der Webseite https://zossenhof.de/ eine Seite für Veranstaltungen und Dienstleistungen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ , „Auftraggeber“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes
(1.1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, auch wenn wir uns bei Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich auf sie beziehen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Zossenhof widerspricht der Einbeziehung hiervon abweichender Allgemeiner Vertragsbedingungen des Kunden.
(1.2) Vertragsangebote vom Zossenhof freibleibend. Der Kunde ist an seine Vertragsangebote 30 Tage gebunden. Der Auftragsabschluss wird erst durch die schriftliche Bestätigung durch den Zossenhof rechtswirksam.
(1.3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so gelten dennoch die übrigen Bestimmungen als vereinbart. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) verpflichten sich die Vertragspartner, jene gesetzlich zulässige Bestimmung als wirksam vereinbart zu betrachten, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglich vereinbarten Bestimmung am nächsten kommen.
(1.4) Der Kunde hat die Möglichkeit, sofern es schriftlich angeboten wurde, bis zu 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn eine Ausweichvariante zu wählen. Sofern Sie Cateringleistungen über uns beziehen, besteht möglicherweise keine Möglichkeit der kostenfreien Umbuchung. Sie erklären sich mit der Abgabe Ihrer Unterschrift bereit, die durch Umbuchungen entstandenen Kosten in voller Höhe zu übernehmen.
(2) Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(3) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit dem Zossenhof, vertreten durch Corinna Jungblut-Pohl, Lindenbrücker Dorfstraße 6, 15806 Zossen, OT Lindenbrück, Deutschland zustande.
(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte
(1) Bei unserem Veranstaltungsangebot ist Vertragsgegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen. Die konkret angebotenen Dienstleistungen können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
(2) Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren und Dienstleistungen finden sich in der Artikelbeschreibung und im erstellten Angebot. Sofern die vereinbarte Beschaffenheit der Ware von deren üblichen Beschaffenheit und Verwendungsvoraussetzungen abweicht, wird darauf in der Artikelbeschreibung ausdrücklich hingewiesen (negative Beschaffenheitsvereinbarung). Soweit der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung in die negative Beschaffenheitsabweichung erteilt hat, definiert diese den Vertragsgegenstand.
§ 4 Vertragsabschluß und Stornierung
(1) Vertrag
Mit der Bestellung einer Dienstleistung/ eines Events bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Buchung erfolgt durch Sie für alle gebuchten Gäste und auch für andere Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen.
Mit Abgabe Ihrer Unterschrift auf dem Ihnen vorliegenden Angebot geben Sie ein bindendes Vertragsangebot ab, der mit der Annahme durch den Zossenhof, Lindenbrücker Dorfstraße 6, 15806 Zossen, OT Lindenbrück, Deutschland zustande kommt.
Gegenstand des Anmeldevertrages ist der Anspruch auf die gebuchten Dienstleistungen, nicht ein erhoffter Erfolg.
(2) Bezahlung
Bei Abschluss des Vertrages wird die Kursgebühr in der Bezahlabwicklung über die angebotenen Zahlungsmittel bis zum angegeben Datum fällig.
Bei Stornierungen innerhalb 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir eine Ausfallgebühr in Höhe
der Hälfte des Angebotspreises.
Bei Stornierung weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen wird der vereinbarte
Gesamtpreis in Rechnung gestellt. Abmeldungen nehmen Sie bitte schriftlich vor.
Eine vorzeitiger Abbruch des Events kann nicht gutgeschrieben werden.
Die in Verträgen vom Zossenhof angegebenen Preise sind, je nach Art des Kunden, Nettopreise ohne Mehrwertsteuer oder Bruttopreise mit Mehrwertsteuer angegeben. Dabei wird bei jedem Preis eindeutig angezeigt, ob es sich um Netto- oder Bruttopreis handelt.
(2.2) Die Lieferung gegen Zahlungsansprüche Zossenhof kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
(2.3) Bei der Auftragsvergabe ist der Zossenhof berechtigt eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu erheben. Der Restbetrag wird, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
(2.4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen mindestens in gesetzlich vorgesehener Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Sonne3000 behält sich die Geltendmachung weiterer Rechte vor.
(2.5) Vereinbarungen für Events, Veranstaltungen und Kundenaufträgen
(2.6) Sofern bei Auftragserteilung die Bezahlung der Teil-, oder Gesamtauftragssumme vor Umsetzung des Events bzw. Auftrages vereinbart wurde, ist der Zossenhof bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungszieles berechtigt, das Event bzw. den Auftrag nur teilweise oder sogar gar nicht durchzuführen. Die vereinbarte Auftragssumme ist in diesem Falle vom Auftraggeber an den Zossenhof in voller Höhe binnen 7 Werktagen zu bezahlen.
Die durch das gebuchte Catering entstandenen Kosten sind vollständig zu bezahlen.
(2.7) Sollte sich die Überweisung auf dem Wege befinden, d.h. der Auftraggeber hat bereits überwiesen und das Geld wurde noch nicht beim Zossenhof verbucht, befindet sich der Auftraggeber in der Pflicht die Zahlung glaubwürdig nachzuweisen. Sollte er die Zahlung nicht glaubwürdig nachweisen können, treten dieselben Vereinbarungen bezüglich der Zahlung und Ausführung des Events bzw. Auftrages in Kraft. Der Nachweis kann z.B. eine unterschriebene und gestempelte Zahlungsbestätigung der Bank sein. Ein Online Zahlungsnachweis mit oder ohne verbrauchter Tan Nr. ist nicht zulässig.
(2.8) Um dennoch eine Umsetzung des Events bzw. Auftrages zu ermöglichen, gestattet der Zossenhof dem Kunden nach Absprache, die vereinbarte Auftragssumme in Bar vor Beginn des Events bzw. Auftrages an einen Sonne3000 Mitarbeiter zu bezahlen.
(2.9) Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks erfolgt stets erfüllungshalber. Tilgung durch Scheckzahlung tritt erst dann ein, wenn der entsprechende Betrag bei unserer Bank unwiderruflich gutgeschrieben worden ist.
§ 5 Haftung
(1) Die Teilnahme an den Veranstaltungen und Feiern bei uns auf dem Hof sowie der Umgang mit den Pferden erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstalter und Cateringanbieter schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern sie nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruhen.
(2) Für liegengelassene oder verlorengegangene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
(3) Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Jeglicher Rückgriff auf den Veranstalter oder seine Helfer ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer entscheidet eigenverantwortlich über die Beteiligung an den Veranstaltungen im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Der Kunde erklärt mit Anmeldung, dass er über diesen Sachverhalt informiert wurde und im Schadensfall von Ersatzansprüchen absieht.
(4) Die Teilnahmebedingungen erkennen Sie mit Abschluss der zahlungspflichtigen Buchung an.
(5) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 6 Preise, Zahlungsmodalitäten
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Beginn der gebuchten Veranstaltung zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung oder eine Barzahlung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
§ 8 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.
§ 9 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
§ 10 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§ 11 Schlussbestimmungen/Streitbeilegung
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.