Wir legen langsam wieder los:

Kindergeburtstag nach der Eindämmungsverordnung des Corona- Virus auf dem Zossenhof.
Kindergeburtstag auf dem Zossenhof

Nach Inkrafttreten der Eindämmungsverordnung des Corona- Virus vom Land Brandenburg haben wir ab 21.03.2020 alle Veranstaltungen aus Eis gelegt.

Seit dem 15.05.2020 ist es der Gastronomie wieder erlaubt, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften wieder zu öffnen.

Ab dem 28. Mai tritt eine Neufassung der Eindämmungsverordnung des Corona Virus in Kraft und gilt vorerst bis 15. Juni. Die Abstands- und Hygieneregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auch die Pflicht einer Mund- und Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften zu tragen, bleibt bestehen.

Damit dürfen sich im Freien bis zu 150 Personen zu einer Veranstaltung zusammen finden.

Versammlungen und Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen sind dann wieder erlaubt.

Die bisherige Begrenzung der Teilnehmerzahl von fünf Personen bei Fahrunterricht, Nachhilfe oder Musikunterricht und ähnlichen Angeboten aufgehoben.

Das betrifft unsere Reitkurse.

Zusammenkünfte oder Feiern im privaten oder familiären Bereich aus gewichtigem Anlass, zum Beispiel Hochzeitsfeiern, können mit bis zu 50 Personen durchgeführt werden.

Aus diesem Grund sind wir optimistisch, dass unser Kunstgewerbemarkt am 22.08.2020 wieder stattfinden kann. Wahrscheinlich werden wir sicher stellen müssen, dass nicht mehr als 150 Personen gleichzeitig auf dem Hof sind und die Mindestabstände gewahrt werden. Aber das werden wir im Vorfeld klären. Die Möglichkeit zur Händedesinfektion und zum Händewaschen ist jetzt schon gegeben.

Die Kindergeburtstage finden momentan mit bis zu 10 Personen statt. Anfragen zur Terminbuchung bitte an Corinna.Jungblut@zossenhof.de.